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Unternehmen

Pauke Bonn GmbH Zentrale

Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Behindertenhilfe, der Jugendhilfe, der Altenhilfe, der Suchthilfe, des Gesundheitswesen, des Wohlfahrtswesens und der Bildung. Die Gesellschaft setzt sich für Menschen mit psychischer Erkrankung oder Behinderung und ehmalige Abhängige sowie deren Angehörigen und für in anderer Weise gefährdete oder sozial benachteiligte Menschen ein und möchte ihre Lebenssituation sowie gesellschaftliche Teilhabe nachhaltig verbessern. die Trägerschaft von Zweckbetriegen im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung für psychisch kranke oder behinderte Menschen sowie weitere in Absatz 1 beschriebene Personengruppen, insbesondere in den Bereichen
a) Selbsthilfeeinrichtungen, z. B. Gesprächskreise, niedrigschwellige Angebote zur Kontaktaufnahme und Beratung b) Beratung, z. B. sozialpsychiatrisches Zentrum zur nachklinischen Begleitung, Krisentelefon, Fachdienste für spezielle Bedarfslagen, weitere Beratungsstellen und -angebote für Menschen in Notlagen oder mit besonderem Unterstützungsbedarf
c) Präventionsangebote in den Bereichen psychischer Erkrankung und Sucht
d) ambulante Pflege und Unterstützung, z. B. psychiatrische Pflege, Reha-Begleitung in Trainings- und Arbeitsmaßnahmen,
e) teilstationäre Betreuung, z. B. in Tagesstätten, Einrichtungen der Rehabilitation
f) Qualifizierung und Integration in den Arbeitsmarkt, z. B. Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten zur Qualifizierung, Arbeitstraining, Arbeitserprobung
g) Wohnen, z. B. Wohnheime, ambulant betreutes Wohnen
h) berufliche Bildungs- und Fortbildungsangebote. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

Bonner Verein Aus- u. Fortbildung z. Förderung i.

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977 (§§ 5 lff. AO) in der jeweils gültigen Fassung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Altenhilfe. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

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ANR - Ambulantes Neurologisches Rehabilitationszen

1. Die Gesellschaft wird in praktischer Ausführung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der evangelischen Kirche tätig.
2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
a) der öffentlichen Gesundheitspflege
b) der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten.
3. Die unmittelbaren Gesellschaftszwecke werden vorbehaltlich Abs. 8 verwirktlicht, durch den Betrieb von Einrichtungen die im Sinne von § 66 AO in besonderem Maße der gesundheitlichen Versorgung von Personen im Sinne des § 53 AO in der jeweils gültigen Fassung dienen. Die Versorgung umfasst auch die gegebenenfalls erforderliche Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln.
4. Die von den Gesellschaft betriebenen Einrichtungen stehen allen Menschen ohne Rücksicht auf ihre Rasse, Nationalität und ihren Glauben offen.
5. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
6. Die Gesellschaft wird im Verbund der gemeinnützigen Julius Axenfelder Stiftung tätig, d.h. die Julius Axenfeld Stiftung ist an der Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar beteiligt. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist es, andere gemeinnützige Körperschaften im Verbund der Julius Axenfeld Stiftung, d.h. die Julius Axenfeld Stiftung selbst, oder andere Körperschaften, an denen die Julius Axenfeld Stiftung mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist, gemäß § 58 Nr. 2 bis 4 der AO zu unterstützen.
7. Soweit die Gesellschaft ihre Zwecke ganz oder teilweise nicht selbst verwirklicht, kann sie von § 58 Nr. 1 der AO Gebrauch machen und die vorgenannten Zwecke auch durch andere steuerbegünstigte Körperschaften im Verbund der Julius Axenfeld Stiftung verwirklichen lassen. Insofern verwirklicht die Gesellschaft die Zwecke dann nicht selbst unmittelbar, sondern mittelbar, indem sie von § 58 Nr. 1 der AO Gebrauch macht. Zweck der Gesellschaft ist ferner die selbstlose Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 der AO in der jeweils gültigen Fassung.
8. Die Gesellschaft kann sich an allen Gesellschaften und Unternehmen beteiligen, diese erwerben oder gründen, Zweigniederlassungen errichten, Vereinen beitreten, Stiftungen errrichten und im übrigen alle zur Erreichung oder Sicherung des Gesellschaftszweckes unmittelbar oder mittelbar notwendigen Handlungen vornehmen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

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