Bonner Verein Aus- u. Fortbildung z. Förderung i.
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977 (§§ 5 lff. AO) in der jeweils gültigen Fassung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Altenhilfe.
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