(na), Stiftungszweck
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Zweck der Stiftung ist,
- die Wissenschaft, die Forschung und die Bildung auf dem Gebiet der Frauengeschichte zu fördern,
- die historische Leistung von Frauen für Familie, Gesellschaft und Staat in den unterschiedlichen Kulturregionen sichtbar zu machen,
- die Gleichberechtigung von Frauen in Politik, Rechtsprechung, Wirtschaft und Verwaltung, Beruf und Familie im demokratischen Verständnis durchzusetzen,
- ein geschlechterdemokratisches Bewusstsein in der Jugend- und Erwachsenen-Bildung zu schaffen,
- die Bedeutung von Frauen in den unterschiedlichen Kulturen in sachlich angemessener, menschenwürdiger Weise weiter zu entwickeln, geschlechtsspezifische Spannungen und Benachteiligungen - vor allem im Bildungsbereich - abzubauen,
- zur Völkerverständigung und Versöhnung mit anderen eigenständigen Kulturen, insbesondere mit dem Judentum, durch das Wesen und Wirken von Frauen durch die Geschichte beizutragen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Mit dem Projekt nexus unterstützt die Hochschulrektorenkonferenz die Hochschulen bei der Weiterentwicklung der Studienprogramme und dem Ausbau der Studienqualität. nexus konzentriert sich dabei auf Themen wie Modularisierung, Lernergebnis- und Kompe, Mit dem Projekt nexus unterstützt die Hochschulrektorenkonferenz die Hochschulen bei der Weiterentwicklung der Studienprogramme und dem Ausbau der Studienqualität. nexus konzentriert sich dabei auf Themen wie Modularisierung, Lernergebnis- und Kompetenzorientierung,
Diversitätsmanagement, Durchlässigkeit, Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen oder Differenzierung der Masterstudiengänge.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Mitteldeutscher Kulturrat als gemeinnnützige Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Bonn. Unterstützen Sie Uns durch Ihre Spende!, Der Mitteldeutscher Kulturrat als gemeinnnützige Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Bonn. Unterstützen Sie Uns durch Ihre Spende!
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Otto Benecke Stiftung e.V. entwickelt interessante und nachhaltige Integrationsprogramme und Qualifizierungsangebote für Zugewanderte und Geflüchtete., Förderstiftung; Wahrnehmung staatlicher Aufgaben der Studentenförderung, Verein unterliegt in diesem Rahmen der behördlichen Aufsicht der zuständigen Bundesministerien und der Überprüfung durch den Bundesrechnungshof; weiterer Schwerpunkt ist die Integration von Aussiedlern und Asylberechtigten
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Das Museum Küppersmühle - Moderne Kunst in 47051 Duisburg, Die neue Landmarke im Ruhrgebiet: Das Museum Küppersmühle verbindet Industriekultur mit Museumsarchitektur der Gegenwart.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1. Die Gesellschaft wird in praktischer Ausführung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der evangelischen Kirche tätig.
2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
a) der öffentlichen Gesundheitspflege
b) der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten.
3. Die unmittelbaren Gesellschaftszwecke werden vorbehaltlich Abs. 8 verwirktlicht, durch den Betrieb von Einrichtungen die im Sinne von § 66 AO in besonderem Maße der gesundheitlichen Versorgung von Personen im Sinne des § 53 AO in der jeweils gültigen Fassung dienen. Die Versorgung umfasst auch die gegebenenfalls erforderliche Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln.
4. Die von den Gesellschaft betriebenen Einrichtungen stehen allen Menschen ohne Rücksicht auf ihre Rasse, Nationalität und ihren Glauben offen.
5. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
6. Die Gesellschaft wird im Verbund der gemeinnützigen Julius Axenfelder Stiftung tätig, d.h. die Julius Axenfeld Stiftung ist an der Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar beteiligt. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist es, andere gemeinnützige Körperschaften im Verbund der Julius Axenfeld Stiftung, d.h. die Julius Axenfeld Stiftung selbst, oder andere Körperschaften, an denen die Julius Axenfeld Stiftung mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist, gemäß § 58 Nr. 2 bis 4 der AO zu unterstützen.
7. Soweit die Gesellschaft ihre Zwecke ganz oder teilweise nicht selbst verwirklicht, kann sie von § 58 Nr. 1 der AO Gebrauch machen und die vorgenannten Zwecke auch durch andere steuerbegünstigte Körperschaften im Verbund der Julius Axenfeld Stiftung verwirklichen lassen. Insofern verwirklicht die Gesellschaft die Zwecke dann nicht selbst unmittelbar, sondern mittelbar, indem sie von § 58 Nr. 1 der AO Gebrauch macht. Zweck der Gesellschaft ist ferner die selbstlose Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 der AO in der jeweils gültigen Fassung.
8. Die Gesellschaft kann sich an allen Gesellschaften und Unternehmen beteiligen, diese erwerben oder gründen, Zweigniederlassungen errichten, Vereinen beitreten, Stiftungen errrichten und im übrigen alle zur Erreichung oder Sicherung des Gesellschaftszweckes unmittelbar oder mittelbar notwendigen Handlungen vornehmen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Sprechzeiten: Mo-Fr von 9 bis 18 Uhr
Öffnungszeiten nur nach telefonischer Absprache.
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zuletzt aktualisiert am 21. April 2022
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zuletzt aktualisiert am 21. April 2022