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Unternehmen

Arbeitskreis selbständiger Kulturinstitute e.V.

Zusammenschluß von 37 national und international
tätigen Kultur- und Forschungsinstituten, die durch
eine wertvolle Sammlung die Qualität und Vielfalt
des kulturellen Deutschlands repräsentieren, der
Verein veröffentlicht Fachpublikationen,
veranstaltet Ausstellungen und Fachtagungen etc. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

Unternehmen

Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst

Zusammenschluss von Obst- und Gemüse-Erzeugerorganisationen, es handelt sich ausschließlich um Raiffeisen-Genossenschaften, gemeinsame Werbung und Vermarktung von Obst und Gemüse, Koordinierung des überregionalen Marktausgleichs, gemeinsamer Ein- und Verkauf auf nationaler und internationaler Ebene, Entwicklung gemeinsamer Handelsmarken mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

Unternehmen

Deutsche UNESCO-Kommission UNESCO Deutschland

Auto und Verkehr, Förderung der Zusammenarbeit der Völker auf den Gebieten Erziehung, Wissenschaft und Kultur, bei der Deutschen Unesco Kommision handelt es sich um die Nationalkommission nach Artikel VII der Verfassung der UNESCO mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

Unternehmen

ASI-Accreditation Services- International GmbH

Aufbau und Durchführung eines internationalen Programms:
- zur Prüfung und Akkreditierung von nationalen, regionalen und internationalen Zertifizierungsorganisationen, sowie
- zur Fortbildung, Prüfung und Registrierung von Auditoren, Experten und Betratern, sowie
- zur Bereitstellung anderer Dienstleistungen zur Unterstützung der weltweiten Ziele und des globalen Netzwerkes des FSC.
Der Gegenstand des Unternehmens wird entsprechend den Statuten, By-laws, Prinzipien und Kriterien des Forest Stewardship Council A.C. und soweit möglich durch Einbeziehung des internationalen Netzwerkes des FSC umgesetzt. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

Unternehmen

ANR - Ambulantes Neurologisches Rehabilitationszen

1. Die Gesellschaft wird in praktischer Ausführung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der evangelischen Kirche tätig.
2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
a) der öffentlichen Gesundheitspflege
b) der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten.
3. Die unmittelbaren Gesellschaftszwecke werden vorbehaltlich Abs. 8 verwirktlicht, durch den Betrieb von Einrichtungen die im Sinne von § 66 AO in besonderem Maße der gesundheitlichen Versorgung von Personen im Sinne des § 53 AO in der jeweils gültigen Fassung dienen. Die Versorgung umfasst auch die gegebenenfalls erforderliche Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln.
4. Die von den Gesellschaft betriebenen Einrichtungen stehen allen Menschen ohne Rücksicht auf ihre Rasse, Nationalität und ihren Glauben offen.
5. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
6. Die Gesellschaft wird im Verbund der gemeinnützigen Julius Axenfelder Stiftung tätig, d.h. die Julius Axenfeld Stiftung ist an der Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar beteiligt. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist es, andere gemeinnützige Körperschaften im Verbund der Julius Axenfeld Stiftung, d.h. die Julius Axenfeld Stiftung selbst, oder andere Körperschaften, an denen die Julius Axenfeld Stiftung mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist, gemäß § 58 Nr. 2 bis 4 der AO zu unterstützen.
7. Soweit die Gesellschaft ihre Zwecke ganz oder teilweise nicht selbst verwirklicht, kann sie von § 58 Nr. 1 der AO Gebrauch machen und die vorgenannten Zwecke auch durch andere steuerbegünstigte Körperschaften im Verbund der Julius Axenfeld Stiftung verwirklichen lassen. Insofern verwirklicht die Gesellschaft die Zwecke dann nicht selbst unmittelbar, sondern mittelbar, indem sie von § 58 Nr. 1 der AO Gebrauch macht. Zweck der Gesellschaft ist ferner die selbstlose Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 der AO in der jeweils gültigen Fassung.
8. Die Gesellschaft kann sich an allen Gesellschaften und Unternehmen beteiligen, diese erwerben oder gründen, Zweigniederlassungen errichten, Vereinen beitreten, Stiftungen errrichten und im übrigen alle zur Erreichung oder Sicherung des Gesellschaftszweckes unmittelbar oder mittelbar notwendigen Handlungen vornehmen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

Unternehmen

Bundesverband Alternative Investments e.V.

News 27.04.2022 | Newsletter BAI Newsletter II/2022 (Infrastruktur) erschienen...mehr 14.04.2022 | Publikationen, (1) Der Verein verfolgt den Zweck, die Belange der im Bereich "Alternative Investments" tätigen Personen und Unternehmen umfassend zu fördern, insbesondere den Bekanntheitsgrad von "Alternative Investments" als Anlageform sowie deren Verständnis in der Öffentlichkeit zu steigern. Es soll ein konstruktiver Dialog mit den politischen Entscheidungsträgern geführt werden mit dem Ziel, gesetzliche Reformen sowie eine Rechtsfortbildung im Interesse der Mitglieder des Vereins zu erreichen. Darüber hinaus wird ein 
Dieser Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen des Vereins verwirklicht:
a) er führt den Dialog mit Politik und Öffentlichkeit in allen den Bereich Alternative Investments betreffenden Fragestellungen;
b) er sucht durch ständigen Kontakt die Kooperation mit Gesetzgebungsorganen, Aufsichtsbehörden und sonstigen nationalen und internationalen staatlichen Stellen, Verbänden und sonstigen Interessenvereinigungen;
c) er verfolgt aufmerksam die Rechtsentwicklung und begleitet diese durch wertende Stellungnahmen im Interesse seiner Mitglieder;
d) er informiert seine Mitglieder durch Veröffentlichungen und Rundschreiben über aktuelle Entwicklungen im Bereich Alternative Investments;
e) er beabsichtigt die Durchführung von Seminaren und Vortragsreihen zur Wissensvertiefung seiner Mitglieder und sonstiger interessierter Dritter;
f) er wird bei der Erarbeitung von Maßnahmen zur Verbesserung des Anlegerschutzes in Deutschland mitwirken und unseriösen Marktpraktiken entgegenwirken;
g) er trägt zur Pflege des Images der Branche in der Öffentlichkeit bei.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. mehr ... zuletzt aktualisiert am 06. Mai 2022

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