Ihr Suchergebnis für Neupotz Stellungnahme in Bonn

4 Ergebnisse für Ihre Suche nach "Neupotz Stellungnahme"

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Stellungnahme von Bischof Dr. Georg Bätzing zum Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs

Deutsche Bischofskonferenz: Bonn (ots) - Am Montag (10. Februar 2025) wird sich der Rechtsausschuss ... mehr ... 7. Februar 2025

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Stellungnahme von Erzbischof Bentz und Erzbischof Heße zur Situation in Syrien

Deutsche Bischofskonferenz: Bonn (ots) - Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Naher und Mittlerer Osten... mehr ... 13. Dezember 2024

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Stellungnahme von Prälat Dr. Karl Jüsten zur Einführung einer Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz

Deutsche Bischofskonferenz: Bonn (ots) - Anlässlich der 1. Lesung des überfraktionellen Gesetzentw... mehr ... 6. Dezember 2024

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Stellungnahme von Bischof Dr. Georg Bätzing zur Debatte um die rechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs

Deutsche Bischofskonferenz: Bonn (ots) - Heute (5. Dezember 2024) findet die 1. Lesung des überfrak... mehr ... 5. Dezember 2024

Unternehmen

Bundesverband Alternative Investments e.V.

News 27.04.2022 | Newsletter BAI Newsletter II/2022 (Infrastruktur) erschienen...mehr 14.04.2022 | Publikationen, (1) Der Verein verfolgt den Zweck, die Belange der im Bereich "Alternative Investments" tätigen Personen und Unternehmen umfassend zu fördern, insbesondere den Bekanntheitsgrad von "Alternative Investments" als Anlageform sowie deren Verständnis in der Öffentlichkeit zu steigern. Es soll ein konstruktiver Dialog mit den politischen Entscheidungsträgern geführt werden mit dem Ziel, gesetzliche Reformen sowie eine Rechtsfortbildung im Interesse der Mitglieder des Vereins zu erreichen. Darüber hinaus wird ein 
Dieser Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen des Vereins verwirklicht:
a) er führt den Dialog mit Politik und Öffentlichkeit in allen den Bereich Alternative Investments betreffenden Fragestellungen;
b) er sucht durch ständigen Kontakt die Kooperation mit Gesetzgebungsorganen, Aufsichtsbehörden und sonstigen nationalen und internationalen staatlichen Stellen, Verbänden und sonstigen Interessenvereinigungen;
c) er verfolgt aufmerksam die Rechtsentwicklung und begleitet diese durch wertende Stellungnahmen im Interesse seiner Mitglieder;
d) er informiert seine Mitglieder durch Veröffentlichungen und Rundschreiben über aktuelle Entwicklungen im Bereich Alternative Investments;
e) er beabsichtigt die Durchführung von Seminaren und Vortragsreihen zur Wissensvertiefung seiner Mitglieder und sonstiger interessierter Dritter;
f) er wird bei der Erarbeitung von Maßnahmen zur Verbesserung des Anlegerschutzes in Deutschland mitwirken und unseriösen Marktpraktiken entgegenwirken;
g) er trägt zur Pflege des Images der Branche in der Öffentlichkeit bei.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

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