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Zweck der Stiftung ist,
- die Wissenschaft, die Forschung und die Bildung auf dem Gebiet der Frauengeschichte zu fördern,
- die historische Leistung von Frauen für Familie, Gesellschaft und Staat in den unterschiedlichen Kulturregionen sichtbar zu machen,
- die Gleichberechtigung von Frauen in Politik, Rechtsprechung, Wirtschaft und Verwaltung, Beruf und Familie im demokratischen Verständnis durchzusetzen,
- ein geschlechterdemokratisches Bewusstsein in der Jugend- und Erwachsenen-Bildung zu schaffen,
- die Bedeutung von Frauen in den unterschiedlichen Kulturen in sachlich angemessener, menschenwürdiger Weise weiter zu entwickeln, geschlechtsspezifische Spannungen und Benachteiligungen - vor allem im Bildungsbereich - abzubauen,
- zur Völkerverständigung und Versöhnung mit anderen eigenständigen Kulturen, insbesondere mit dem Judentum, durch das Wesen und Wirken von Frauen durch die Geschichte beizutragen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Otto Benecke Stiftung e.V. entwickelt interessante und nachhaltige Integrationsprogramme und Qualifizierungsangebote für Zugewanderte und Geflüchtete., Förderstiftung; Wahrnehmung staatlicher Aufgaben der Studentenförderung, Verein unterliegt in diesem Rahmen der behördlichen Aufsicht der zuständigen Bundesministerien und der Überprüfung durch den Bundesrechnungshof; weiterer Schwerpunkt ist die Integration von Aussiedlern und Asylberechtigten
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Busse und Miessen arbeitet an den drei Standorten Bonn, Berlin und Leipzig in den Bereichen Bauen & Immobilien, Staat & Verwaltung, Gesundheitswesen, Unternehmen und Privatrecht., Rechtsanwaltskanzlei in überörtlicher Partnerschaft
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1) Zweck des Vereins ist die internationale Völkerverständigung, insbesondere:
- Die bilaterale Beziehungen in Wirtschaft, Politik und Kultur zwischen den USA und Deutschland zu fördern.
- Amerikanische und deutsche Staatsbürger sowie die Vereinsmitglieder über Bräuche, Kultur, Wirtschaftsordnung, Gesetzgebung, historisches und politisches Hintergrundwissen über Deutschland und die Vereinigten Staaten zu informieren.
- Informationen über die vorgenannten Punkte zu sammeln und zu veröffentlichen.
- Ein Forum für amerikanische und deutsche Staatsbürger und die sonstige interessierte Öffentlichkeit zur Diskussion und zum Erfahrungsaustausch der in Ziffer 1 genannten Themenbereich anzubieten.
- Deutsche und amerikanische Studenten, die die amerikanische bzw. die deutsche Kultur und Wirtschaftsordnung studieren wollen, zu unterstützen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
News 27.04.2022 | Newsletter BAI Newsletter II/2022 (Infrastruktur) erschienen...mehr 14.04.2022 | Publikationen, (1) Der Verein verfolgt den Zweck, die Belange der im Bereich "Alternative Investments" tätigen Personen und Unternehmen umfassend zu fördern, insbesondere den Bekanntheitsgrad von "Alternative Investments" als Anlageform sowie deren Verständnis in der Öffentlichkeit zu steigern. Es soll ein konstruktiver Dialog mit den politischen Entscheidungsträgern geführt werden mit dem Ziel, gesetzliche Reformen sowie eine Rechtsfortbildung im Interesse der Mitglieder des Vereins zu erreichen. Darüber hinaus wird ein
Dieser Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen des Vereins verwirklicht:
a) er führt den Dialog mit Politik und Öffentlichkeit in allen den Bereich Alternative Investments betreffenden Fragestellungen;
b) er sucht durch ständigen Kontakt die Kooperation mit Gesetzgebungsorganen, Aufsichtsbehörden und sonstigen nationalen und internationalen staatlichen Stellen, Verbänden und sonstigen Interessenvereinigungen;
c) er verfolgt aufmerksam die Rechtsentwicklung und begleitet diese durch wertende Stellungnahmen im Interesse seiner Mitglieder;
d) er informiert seine Mitglieder durch Veröffentlichungen und Rundschreiben über aktuelle Entwicklungen im Bereich Alternative Investments;
e) er beabsichtigt die Durchführung von Seminaren und Vortragsreihen zur Wissensvertiefung seiner Mitglieder und sonstiger interessierter Dritter;
f) er wird bei der Erarbeitung von Maßnahmen zur Verbesserung des Anlegerschutzes in Deutschland mitwirken und unseriösen Marktpraktiken entgegenwirken;
g) er trägt zur Pflege des Images der Branche in der Öffentlichkeit bei.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024