Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Behindertenhilfe, der Jugendhilfe, der Altenhilfe, der Suchthilfe, des Gesundheitswesen, des Wohlfahrtswesens und der Bildung. Die Gesellschaft setzt sich für Menschen mit psychischer Erkrankung oder Behinderung und ehmalige Abhängige sowie deren Angehörigen und für in anderer Weise gefährdete oder sozial benachteiligte Menschen ein und möchte ihre Lebenssituation sowie gesellschaftliche Teilhabe nachhaltig verbessern. die Trägerschaft von Zweckbetriegen im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung für psychisch kranke oder behinderte Menschen sowie weitere in Absatz 1 beschriebene Personengruppen, insbesondere in den Bereichen
a) Selbsthilfeeinrichtungen, z. B. Gesprächskreise, niedrigschwellige Angebote zur Kontaktaufnahme und Beratung b) Beratung, z. B. sozialpsychiatrisches Zentrum zur nachklinischen Begleitung, Krisentelefon, Fachdienste für spezielle Bedarfslagen, weitere Beratungsstellen und -angebote für Menschen in Notlagen oder mit besonderem Unterstützungsbedarf
c) Präventionsangebote in den Bereichen psychischer Erkrankung und Sucht
d) ambulante Pflege und Unterstützung, z. B. psychiatrische Pflege, Reha-Begleitung in Trainings- und Arbeitsmaßnahmen,
e) teilstationäre Betreuung, z. B. in Tagesstätten, Einrichtungen der Rehabilitation
f) Qualifizierung und Integration in den Arbeitsmarkt, z. B. Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten zur Qualifizierung, Arbeitstraining, Arbeitserprobung
g) Wohnen, z. B. Wohnheime, ambulant betreutes Wohnen
h) berufliche Bildungs- und Fortbildungsangebote.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na)
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024