Die „Lese- und Erholungs-Gesellschaft“, meistens kurz „LESE“ genannt, ist eine ehrwürdige, doch auch heute noch sehr lebendige Institution im Bonner Raum. Sie wurde 1787 – im Zeitalter der „Aufklärung“ – gegründet von bürgerlichen und , Die ?Lese- und Erholungs-Gesellschaft?, meistens kurz ?LESE? genannt, ist eine ehrwürdige, doch auch heute noch sehr lebendige Institution im Bonner Raum. Sie wurde 1787 ? im Zeitalter der ?Aufklärung? ? gegründet von bürgerlichen und ?Standespersonen?, die sich gemeinsam Literatur, Kunst, Wissenschaft und Fragen der Zeit widmen und durch den Bezug von Zeitungen, Büchern und Schriften, die für den Einzelnen damals nur schwer erschwinglich waren, auf dem Laufenden halten wollten.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Zweck des Vereins ist die Förderung der Hilfe für junge Flüchtlinge.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Aufgaben:
a) Der Verein unterstützt unentgeltlich jugendliche Flüchtlinge durch Beratung und Begleitung bei der Herstellung und Erweiterung von Qualifikationen und Fähigkeiten zur Sicherung ihrer Zukunft in Deutschland, bzw. im Herkunftsland.
b) Der Verein setzt sich ein für eine Ausbildung mit anerkanntem Berufsabschluss.
c) Der Verein hilft jungen Flüchtlingen bei der Suche nach Ausbildungsplätzen und begleitet sie während der Ausbildungszeit.
d) Der Verein setzt sich dafür ein, dass die jugendlichen Flüchtlinge für ihre Ausbildungszeit eine sichere Aufenthaltsgenehmigung und
Arbeitserlaubnis erhalten.
e) Ein wichtiges Ziel des Vereins sind Abbau von Vorurteilen und Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit in Bezug auf jugendliche Flüchtlinge. Deshalb nimmt er sich vor,
- die Öffentlichkeit für ihre Belange zu sensibilisieren durch Gespräche, Vorträge, Ausstellungsprojekte und Ähnliches.
- die Aufnahme von Kontakten zu deutschen Jugendlichen zu unterstützen.
- junge Deutsche und jugendliche Flüchtlinge in seine Arbeit einzubeziehen.
f) Der Verein kann auch eigene Einrichtungen aufbauen und betreiben.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Arbeitsgemeinschaft Behinderung und Medien (abm) dokumentiert seit über 30 Jahren den Alltag behinderter Menschen durch ein umfangreiches, anspruchsvolles und bundesweit ausgestrahltes Fernsehangebot., Aufgabe des Vereins:
Ausarbeitung, Vorbereitung und Durchführung beson-
derer Programme für Behinderte sowie deren Bezugs-
personen und an der Behindertenproblematik inter-
essierte Laien im Rahmen neuer Medien, wie Kabel-
fernsehen und Kabelhörfunk;
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024