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Umfrage: Besondere Ampelmännchen Wie wär’s mit einer Ampel-Rose für Zweibrücken? Oder einem Ampel-Pferd?
Bonn hat Beethoven, Bremen die Stadtmusikanten, Hameln den Rattenfänger und Kaiserslautern seit Neu... mehr ... 3. November 2024
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Deutsche Krebshilfe: Bonn (ots) - Die Klasse 6b der Oberschule an der Kurt-Schumacher-Allee in Breme... mehr ... 7. Juni 2024
In Bremen ist die Mietbelastungsquote höher als in Hamburg oder München. Die Grünen sind trotzdem... mehr ... 1. Juni 2024
Das Beueler Bestattungshaus Gottfried Büchel III ist seit 1876 in Bonn für Sie vor Ort. Mit dem Herz eines Familienunternehmens und dem Qualitätsanspruch eines Meisterbetriebs sind wir Ihr Begleiter im Trauerfall und in der Bestattungsvorsorge., Das Beueler Bestattungshaus Gottfried Büchel III ist seit 1876 in Bonn für Sie vor Ort. Mit dem Herz eines Familienunternehmens und dem Qualitätsanspruch eines Meisterbetriebs sind wir Ihr Begleiter im Trauerfall und in der Bestattungsvorsorge. mehr ... zuletzt aktualisiert am 16. November 2022
News 27.04.2022 | Newsletter BAI Newsletter II/2022 (Infrastruktur) erschienen...mehr 14.04.2022 | Publikationen, (1) Der Verein verfolgt den Zweck, die Belange der im Bereich "Alternative Investments" tätigen Personen und Unternehmen umfassend zu fördern, insbesondere den Bekanntheitsgrad von "Alternative Investments" als Anlageform sowie deren Verständnis in der Öffentlichkeit zu steigern. Es soll ein konstruktiver Dialog mit den politischen Entscheidungsträgern geführt werden mit dem Ziel, gesetzliche Reformen sowie eine Rechtsfortbildung im Interesse der Mitglieder des Vereins zu erreichen. Darüber hinaus wird ein
Dieser Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen des Vereins verwirklicht:
a) er führt den Dialog mit Politik und Öffentlichkeit in allen den Bereich Alternative Investments betreffenden Fragestellungen;
b) er sucht durch ständigen Kontakt die Kooperation mit Gesetzgebungsorganen, Aufsichtsbehörden und sonstigen nationalen und internationalen staatlichen Stellen, Verbänden und sonstigen Interessenvereinigungen;
c) er verfolgt aufmerksam die Rechtsentwicklung und begleitet diese durch wertende Stellungnahmen im Interesse seiner Mitglieder;
d) er informiert seine Mitglieder durch Veröffentlichungen und Rundschreiben über aktuelle Entwicklungen im Bereich Alternative Investments;
e) er beabsichtigt die Durchführung von Seminaren und Vortragsreihen zur Wissensvertiefung seiner Mitglieder und sonstiger interessierter Dritter;
f) er wird bei der Erarbeitung von Maßnahmen zur Verbesserung des Anlegerschutzes in Deutschland mitwirken und unseriösen Marktpraktiken entgegenwirken;
g) er trägt zur Pflege des Images der Branche in der Öffentlichkeit bei.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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